Der erste Weg ist möglichst den betreffenden Kollegen oder die Kollegin direkt anzusprechen und/oder den Vorgesetzten zu informieren. Klappt das nicht, können und wollen wir Sie mit diesem Konflikt nicht allein lassen. Gerade wenn Sie sich nicht an uns oder Ihre Vorgesetzten wenden möchten.
Ombudsperson für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber
Prof. Dr. Rainer Cherkeh, Rechtsanwalt und Honorarprofessor, hat zum 01.01.2023 die Aufgabe als externe und unabhängige Ombudsperson des Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. übernommen. Er ist auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen spezialisiert und seit vielen Jahren in dieser Funktion auch für weitere Verbände und Institutionen tätig.
Unsere Ombudsperson – im Verhinderungsfall einer seiner anwaltlichen Kolleginnen und Kollegen – steht Mitarbeitenden (haupt- und ehrenamtlich), Mitgliedern, Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern des Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. sowie sonstigen Dritten als persönliche Ansprechperson zur Verfügung, um von diesen Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetzes- oder Regelverstößen, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten und Dienstleistungen des Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. stehen, vertraulich entgegenzunehmen. Wenn Sie unsicher sind, wie Beobachtungen oder Sachverhalte zu bewerten sind, dann besprechen Sie dies vertrauensvoll mit der Ombudsperson.
Vertrauensvoll und anonym
Die Ombudsperson kann auf der Grundlage seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht Hinweisgeber*innen vor einer Offenlegung seiner / ihrer Identität schützen. Eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers an das Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. erfolgt nur dann, wenn der Hinweisgeber dies wünscht. Die Ombudsperson wird auch mit Ihnen sprechen, wenn Sie Ihren Namen nicht oder zunächst nicht preisgeben möchten. Nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Hinweisgebers werden dessen Informationen an das Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. weitergegeben. Dort werden die erforderlichen Schritte, die sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt ergeben, bewertet und abgestimmt. Die Ombudsperson ist für das Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. tätig und ist für dessen Beschäftigte zugleich „interne Meldestelle“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für die Tätigkeit entstehen Ihnen als Hinweisgeber*in keine Kosten.
Sie können die Ombudsperson des Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. auf jede denkbare Weise (persönliches Gespräch, Telefon, Mail, Fax, Post usw.) kontaktieren. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme teilen Sie bitte mit, dass Sie Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Cherkeh in seiner Eigenschaft als Ombudsperson des Familienwerks sprechen möchten. Sie werden dann direkt und ohne weitere Nachfragen zur Ombudsperson durchgestellt oder es wird ein Rückruf vereinbart.
Kontakt
Sie erreichen die Ombudsperson des Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. wie folgt:
KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Königstrasse 7, D – 30175 Hannover
Tel.: 0511 – 89 76 57 – 0, Fax.: 0 511 – 89 76 57 – 22
E-Mail:
Internet: www.kern-cherkeh.de
Präventionsmaßnahme und Schutz vor Schäden
Ihre Hinweise helfen uns, Regelverstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden von den uns anvertrauten Menschen, unseren Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen und unserem Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. abzuwenden. Das Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. hat fortan eine weitere Möglichkeit, gravierende Verstöße und Fehlerquellen zu erkennen, zu beheben und regelkonformes Verhalten innerhalb des Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. sicherzustellen.
Unterstützen Sie uns dabei!