Niedersachsen: „Die Aufarbeitung von sexueller Gewalt in der Vergangenheit ist neben Prävention, Intervention und Hilfen ein wesentlicher Aspekt im Kampf gegen Missbrauch“, schreibt der Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Auch im Albert-Schweitzer-Familienwerk müssen wir uns dieser Aufarbeitung stellen. Einige katastrophale Missbrauchsvorwürfe sind uns bekannt und wir befürchten weitere Opfer der Vergangenheit.

 

Hilfen für Betroffene

Im Gegensatz zu einem Strafverfahren geht es nicht darum, einen Täter oder eine Täterin zu überführen und zu verurteilen, denn die Fälle sind oft verjährt. Umso wichtiger ist es aber für Betroffene, dass ihr Leid dennoch gesehen und anerkannt wird und dass die Gesellschaft aus diesen Fällen lernt, was Missbrauch in der Vergangenheit ermöglicht hat, beziehungsweise welche Reaktion und Hilfe warum ausgeblieben ist – und welche Konsequenzen im Kampf gegen Missbrauch aus diesen Erkenntnissen gezogen werden müssen.

 

 

Positionierung der Vereinsgremien zur externen Aufarbeitung

In einer sehr ausführlichen Diskussion zwischen Vorstand und Kuratorium wurden alle Aspekte der bisherigen internen Aufarbeitung, offen gebliebene Fragen und die Bedarfe von Opfern erörtert. Nach Abwägung aller Umstände haben die Vereinsgremien folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. setzt unverzüglich eine unabhängige externe Expertenkommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs unter dem Dach des Familienwerks ein.
Damit soll allen Opfern ein Angebot gemacht werden, um Ihnen im geschützten Rahmen Gehör und Zeugenschaft auf Augenhöhe zu gewähren. Das Expertengremium soll ein System entwickeln, mit dem Opfern auf außergerichtlichem Wege eine mit dem deutschen Opferentschädigungsrecht in Einklang stehende angemessene Entschädigung geleistet werden kann. Die auf Wunsch der Betroffenen anonymisierten Erkenntnisse aus den Gesprächen und Recherchen des Expertengremiums sollen als Lernimpulse in die heutigen und zukünftigen Schutzkonzepte einfließen.

 

Vorstand und Kuratorium bekennen sich damit zu den Prinzipien

  • Transparenz,
  • Zuhören und Aufklären,
  • Bedauern und um Entschuldigung bitten,
  • Entschädigen,
  • Lernen für die Gegenwart und die Zukunft.

 

Neben der Aufarbeitung steht die Prävention im Mittelpunkt. Mit zwei wichtigen Modulen geben wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Hilfestellungen:

1. Vorfälle melden und Hinweise ernst nehmen – Schutz für Hinweisgeber.

Prof. Dr. Rainer Cherkeh, Rechtsanwalt und Honorarprofessor, hat die Aufgabe als externe und unabhängige Ombudsperson übernommen. Er steht als persönliche Ansprechperson zur Verfügung, um von diesen Informationen und Hinweise zu etwaigen Gesetzes- oder Regelverstößen, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten und Dienstleistungen des Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. stehen, vertraulich entgegenzunehmen.
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2. Talingo

Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen bieten wir Unterstützung in Krisensituationen und in allen Lebenslagen – Wir sind für Sie da!

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