Unsere Fachklinik versteht sich als einen Ort, der Sicherheit für Kinder und Jugendliche und ihre Bezugspersonen ebenso wie für Mitarbeitende schafft. Wir gestalten einen Rahmen, der Schutz bietet.
Wir leben Kinderschutz: In unserer täglichen Arbeit fördern wir durch transparenten Austausch, klare Prozesse und Fortbildungen eine Kultur der Achtsamkeit. Die entwickelten Standards sorgen für Handlungssicherheit bei den Mitarbeitenden.
In der Weiterentwicklung unseres Schutzkonzepts überprüfen wir fortlaufend die Wirksamkeit. Dabei beteiligen wir Patientinnen und Patienten, deren Bezugspersonen und Netzwerke.
Was ist das Ziel eines Schutzkonzeptes?
Ein Schutzkonzept unterstützt darin, einen sicheren Ort für Kinder, Jugendliche, ihre Familien und die Mitarbeitenden einer Einrichtung zu gestalten. Ein sicherer Ort bietet äußere Sicherheit durch verständliche Regeln und Abläufe und innere Sicherheit durch die Auseinandersetzung mit Fragen der Haltung und durch aktuelles Wissen. Hierbei sollen Möglichkeitsräume für Fehlverhalten erkannt und minimiert werden.
Was sind Bestandteile eines Schutzkonzeptes?
Elemente der äußeren Sicherheit
– Pädagogische, therapeutische und medizinische Konzepte
– Konzepte für Räume und Gelände
– Beschwerdeverfahren
– Verfahren zur Mitarbeiterakquise
– Verfahren zum Umgang mit Verdachtsfällen
– Interventionsplan
– Informationsmaterialien
Elemente der inneren Sicherheit
– Fortbildung
– Beteiligung
– Reflektion
– Fehlerkultur
Ein Schutzkonzept lebt erst dann, wenn es sich fortwährend den Umständen anpasst.
Die pädagogischen, therapeutischen und medizinischen Konzepte unterliegen fortwährender Prüfung. Fragestellungen sind hier z. B. wie Untersuchungen begleitet werden oder in welchen Räumen sie stattfinden. Im therapeutischen Rahmen fragen wir uns, welche Prozesse standardisiert werden können und welche individuellen Vorgehensweisen unterliegen. Pädagogische Prozesse sollen ein stärkeres Mitspracherecht der Kinder und Jugendliche erfahren, derzeit wird diskutiert, wie der Umgang mit unbegleiteten Ausgängen künftig angepasst kann.
Der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen ist in einem gesonderten Konzept geregelt.
Wir haben die Funktion einer Patientenfürsprecherin etabliert, die zweiwöchentlich persönlich Kontakt zu den Patientinnen und Patienten aufnimmt und darüber hinaus per Mail und über einen Beschwerdebriefkasten erreichbar ist. In den Arbeitsbereichen hängen Notfallapparate und -nummern im für alle zugänglichen Bereich aus. Außerdem gibt es einen abgestimmten Umgang mit Beschwerden, die das Klinikpersonal erreichen.
Die Raumkonzepte werden künftig anhand von Gefährdungsanalysen auf ihre Wirksamkeit hin geprüft. Leitfrage ist dabei, welche Gefühle und Eindrücke die Kinder und Jugendlichen mit den räumlichen Gegebenheiten verbinden.
Im Bewerbungsverfahren und in der Einarbeitungszeit werden die Bestandteile unseres Schutzkonzeptes bearbeitet. Unsere Mitarbeitenden legen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vor und unterliegen einer Selbstverpflichtung, den Arbeitsgeber zu informieren, wenn im Bereich von Straftaten gegen sie ermittelt wird. Dies gilt für alle unsere Mitarbeitenden.
In Verdachtsfällen halten wir erprobte Verfahren vor: In unserer Klinik werden Insoweit erfahrene Fachkräfte (Link auf Definition) hinzugezogen, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sichtbar werden. Wir beraten intern und unter Hinzuziehung externer Fachleute (z. B. Jugendamt, Kinderschutzhotline) die weitere Vorgehensweise, wobei der Schutz des Kindes im Zentrum steht.
In unseren öffentlichen Räumen liegt Informationsmaterial zu Hilfsangeboten aus. Im konkreten Bedarfsfall beraten unsere Mitarbeitenden individuell.
Fragen des Kinderschutzes sind Bestandteil unseres Fortbildungskatalogs und werden regelmäßig aufgegriffen. In unseren Dienstbesprechungen werden Beschwerden und Fehler als stehende Tagesordnungspunkte bearbeitet. Die Klinik ist dem Fehlermeldesystem CIRS angeschlossen.
Im Rahmen der Entlassung werden positive wie negative Aspekte des Aufenthalts mit allen Beteiligten besprochen. Unsere Patientenbefragung wird derzeit überarbeitet und künftig digital zur Verfügung gestellt.
Für weitere Fragen zu unserem Schutzkonzept stehen Euch und Ihnen der Klinikleiter Dr. Dirk Dammann und die Präventionsbeauftragte Ludmilla Derwig gerne zur Verfügung.
Was hat das Schutzkonzept mit der Vergangenheit des Hauses zu tun?
Aus der Vergangenheit des Hauses mit einem Missbrauchstäter in Chefarztfunktion erwächst eine besondere Verantwortung zum einen gegenüber den damals Betroffenen und zum anderen den heutigen und zukünftigen Patientinnen und Patienten und ebenso gegenüber allen Mitarbeitenden.