Wohngruppe “An der Ahle”

Standort des Angebotes

Die Wohngruppe An der Ahle befindet sich ebenso wie die Verwaltung, der Kindergarten und weitere Kinderdorfhäuser auf dem Kinderdorfgelände in der Hans-A.-Kampmann-Straße 6-7 in Uslar.
Uslar besitzt eine gute schulische Infrastruktur (Schule für Lernhilfe, Integrierte Gesamtschule, Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium). Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind alle weiteren Schulen in Göttingen oder Northeim gut erreichbar.
Die Stadt hält Freizeitangebote wie zum Beispiel Ferienspaßaktionen und Bademöglichkeiten vor. Zahlreiche Vereine bieten ein umfangreiches Angebot in den Bereichen Sport, Kultur und Musik. Die ärztliche Versorgung deckt alle Erfordernisse der Wohngruppe gut ab.

Rechtsgrundlage

Die Einrichtung erbringt in der Wohngruppe An der Ahle stationäre Jugendhilfeleistungen gemäß §§ 27 ff SGB VIII mit den Schwerpunkten nach §§ 34, 35a und 42 SGB VIII sowie im Einzelfall nach §§ 53 ff SGB XII (in diesen Fällen wird eine Einzelvereinbarung gemäß § 75 Absatz 4 SGB XII geschlossen).

Personenkreis

Betreut werden 9 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts im schulfähigen Alter, die wegen gravierender familiärer Problemlagen oder individueller Einschränkungen nicht oder vorübergehend nicht innerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben können und eine intensive pädagogische Förderung und Betreuung benötigen.

Aufgenommen werden
Kinder und Jugendliche nach § 34 mit
• Entwicklungs- und Verhaltensstörungen,
• persönlichen Beeinträchtigungen,
• Gewalt- und Missbrauchserfahrungen,
• Verwahrlosungs- und Vernachlässigungserfahrungen,
Kinder und Jugendliche nach § 42 SGB VIII
Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII
Kinder und Jugendliche nach §§ 53 ff SGB XII im Einzelfall.

Minimale Beziehungsfähigkeiten und soziale Kompetenzen müssen vorhanden sein, um in einer Gruppe leben zu können. Ebenso müssen die Kinder oder Jugendlichen in einer öffentlichen Schule mit den zur Verfügung stehenden Integrationshilfen beschulbar sein.

Ausschlusskriterien sind Abhängigkeitserkrankungen (Drogen und Alkohol), akute psychiatrische Erkrankungen, die einer stationären Behandlung in einer Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie bedürfen sowie extreme Dissozialität (hohe Gewaltbereitschaft, Jugendkriminalität). Menschen mit geistiger Behinderung können wir nicht betreuen.

Weitere Informationen über unser Konzept erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung.