Jugendhaus

Individuelle Betreuungen für Junge Menschen

Jugendhausprofil

Im Jugendhaus bieten drei sozialpädagogische Mitarbeiterinnen Unterstützung und Betreuung zur Verselbständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen an.

Wir nehmen junge Menschen ab 16 Jahren auf, die nicht mehr bei ihren Eltern oder in ihrem bisherigen Lebensumfeld bleiben können. Das Betreuungsangebot ist auf Jugendliche ausgerichtet, die einen eigenständigen Alltag noch nicht ohne umfangreiche Betreuung bewältigen können.

Für vollstationäre Jugendhilfemaßnahmen stehen in unserem Doppelhaus mit Garten 3 Ein-Zimmerwohnungen und 2 Zwei-Zimmerwohnungen mit separaten Eingängen zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Jugendhauses befinden sich Räumlichkeiten, die als zentrale Anlaufstelle und Büro genutzt werden.

Für die bessere Lesbarkeit haben wir uns grammatikalisch für die weibliche Ausdrucksform entschieden, wenn beide Geschlechter gemeint sind.

Ziele und Methoden

Wir wollen mit den Jugendlichen einen Weg zu deren selbständigem Leben suchen und begleiten. Verläßliche und vertrauensvolle Beziehungen bilden die wichtigste Grundlage unserer sozialpädagogischen Arbeit. Wir entwickeln mit ihnen individuelle Wege, damit sie ihr Leben in wirtschaftlicher Sicherheit, mit der Fähigkeit zur Bewältigung ihrer Alltagsaufgaben, mit befriedigenden Sozialkontakten und mit Lebensfreude gestalten können.

In der konkreten Alltagsgestaltung betreuen wir die Jugendlichen bei allen grundlegenden Anforderungen in Lebensfeldern wie z.B. Schule und Berufsausbildung, Umgang mit Geld, Freizeitgestaltung, Beziehung zur Familie und Freundschaften.

Vielfältige Methoden unterschiedlicher pädagogischer und therapeutischer Ansätze werden von den erfahrenen Mitarbeiterinnen in der Betreuung angewendet. Insbesondere stellt die Zusammenarbeit mit Eltern und Angehörigen einen wichtigen Baustein unserer systemischen Arbeit dar. Ebenso gehört die Vernetzung mit anderen sozialen Institutionen zu unserem Selbstverständnis.

Eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht eine bedarfsorientierte Betreuung sowie intensive Einzelkontakte mit den Jugendlichen. Darüber hinaus sichern Telefonbereitschaften eine Unterstützung zu jeder Tageszeit. Außerdem betreuen wir auch in ambulanten Maßnahmen, zum Beispiel im Anschluss an einen Auszug aus dem Jugendhaus. In der Hilfeplanung wird entsprechend des Bedarfes die genaue Anzahl der Fachleistungsstunden vereinbart.

Wöchentliche Dienstbesprechungen, Supervision und Fachberatung, Teamtage und Fortbildungen sowie am Einzelfall orientierte Konzeptentwicklung bilden wichtige Elemente unserer Qualitätssicherung.

Aufnahmeverfahren

Der Einzug ins Jugendhaus stellt für jeden jungen Menschen eine einschneidende Lebensveränderung dar. Deshalb klären wir in unserem sorgfältigen Aufnahmeverfahren mit allen Beteiligten die jeweiligen Anliegen und Aufträge in Bezug auf die anstehende Betreuungsaufgaben.

Im Informationsgespräch stellen wir unser Betreuungsangebot dar und beantworten entstehende Fragen. Die Jugendliche muss nichts von sich erzählen.

In einem 2. Schritt bieten wir den Jugendlichen die Gelegenheit das Jugendhaus nach Absprache gern auch mehrmals zu besuchen, um sich selbst einen Eindruck vom Alltagsleben zu verschaffen (Kennlerntage).

Bei einem nächsten Treffen erfolgt das Aufnahmegespräch, in dem der genaue Betreungsbedarf der Jugendlichen sowie unsere Möglichkeiten und Grenzen abgestimmt werden. Danach haben alle Betroffenen mindestens einen Tag Zeit, um ihre Entscheidung zu treffen.

Bei einer positiven Entscheidung verabreden wir mit den Jugendlichen die notwendigen Vorbereitungen für den Einzug (Zimmer streichen, Möbel und Hausrat kaufen usw.).

Netzwerk
Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk:

Jugendberufshilfe
Unser Klientel läßt sich häufig schwer in den ersten Ausbildungsmarkt integrieren. Den Betreuungsschwerpunkt Berufsfindung verfolgen wir im Austausch mit verschiedenen Institutionen der Jugendberufshilfe.

Suchtambulanz
Bei Anzeichen von Suchtgefährdung arbeiten wir eng mit der Suchtambulanz und der Drogenberatung vor Ort zusammen.

Jugendberufshilfe
Unser Klientel läßt sich häufig schwer in den ersten Ausbildungsmarkt integrieren. Den Betreuungsschwerpunkt Berufsfindung verfolgen wir im Austausch mit verschiedenen Institutionen der Jugendberufshilfe

TOA
Unser hierfür geschultes Fachpersonal strebt mit Jungen und Mädchen von 14-21 Jahren und den geschädigten Personen eine außergerichtliche Konflikt
schlichtung im Sinne des Täter-Opfer-Ausgleich nach §§ 45/47 JGG an.

KJPP
Wenn Auffälligkeiten einer psychischen Störung oder psychiatrischen Erkrankung ersichtlich sind suchen wir die professionelle Abstimmung mit der Nieder
sächsischen Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Lüneburg.
Auch andere Fachkliniken gehören selbstverständlich zu unseren Kooperationspartnern.

Ambulante Therapien
Therapeutische Hilfen bieten wir in der Zusammenarbeit mit externen Fachpraxen. Regelmäßiger Austausch unterstützt die Entwicklung des jungen Menschen im Therapieprozess.

Schulbetreuung
Auf gezielte Leistungsförderung im Schulbereich ist der übergreifende Fachdienst im ASF ausgerichtet. Im Bedarfsfall suchen wir außerdem gezielte und spezielle Förderungen.

Soziale Gruppenarbeit
Für Jugendliche und Heranwachsende gegen die eine Weisung nach § 10 JGG ausgesprochen wurde, aber auch für Freiwillige nach Beendigung der Betreuungsweisung und für Freunde und Geschwister. Schwerpunkt bildet dabei die Karate- und Sportgruppe.

Zusatzangebote
Je nach individuellem Betreuungsbedarf können folgende, im Albert-Schweitzer-Familienwerk vorhandene Zusatzangebote an eine stationäre Maßnahme angegliedert werden.

Intensive Einzelmaßnahmen
Die intensiven Einzelmaßnahmen richten sich nach dem Bedarf der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen und können individuell an eine stationäre Betreuung angegliedert werden. Dies kann im Hilfeplan festgelegt unter anderem eine tägliche Begleitung in die Schule oder zum Arbeitsplatz beinhalten oder auch eine intensive Einzelbetreuung in bestimmten Alltagsbereichen.

Die oben genannten Zusatzleistungen können auch mit den von uns angebotenen ambulanten Betreuungen kombiniert werden.

Organisatorisches
Die gesetzlichen Grundlagen für unser vollstationäres Betreuungsangebot finden sich im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in den §§ 34, 35, 35a und 41. Eine Betreuung im Rahmen des SGB XII (BSHG) ist im Einzelfall ebenfalls möglich.

Ambulante Betreuungen werden in Form von sozialpädagogischen Fachleistungsstunden auf der Rechtsgrundlage der §§ 30, 31, 34, 35, 35a und 41 SGB VIII durchgeführt.

Kostenträger sind in der Regel die örtlichen Jugendämter.

Den Jungendlichen stehen im Jugendhaus ausreichend Geldmittel für einen gesicherten Lebensunterhalt zur Verfügung.

Eltern der jungen Menschen mit regelmäßigem Arbeitseinkommen müssen sich laut Gesetz an den Kosten der Jugendhilfemaßnahme beteiligen. Die Höhe der Einsparungen, die in der Familie durch den Auszug der Jugendlichen entstehen, entsprechen etwa der Höhe der Kostenbeteiligung.

Jugendliche mit Arbeitseinkommen beteiligen sich selbst an den Kosten ihrer Betreuungsmaßnahme.

Über fortlaufende Dokumentationen und regelmäßige Hilfeplanung sichern wir die Kooperation mit den Jugendämtern.

Kontakt

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Torsten Duschek

Alec-Moore-Straße 10-12
21339 Lüneburg

T 0 41 31 / 66 680