Unsere FAQs und Downloads
Meist gestellte Fragen rund um das Thema Pflegefamilie
Sie möchten Pflegeeltern werden und ein Kind aus einer anderen Herkunftsfamilie bei sich aufnehmen? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen zum Thema Pflegekinder und -familien.
- Abläufe & zeitliche Dimensionen
- Das Pflegekind & seine Eltern
- Voraussetzungen & rechtliche Grundlagen
- Zusammenarbeit & Unterstützung
Wir leisten eine enge Begleitung von der Idee, Pflegefamilie zu werden über die Vermittlung eines Pflegekindes bis zu dessen Auszug. Über die Dauer des Pflegeverhältnisses unterstützen wir Sie mit regelmäßigen individuellen Beratungsgesprächen bei Ihnen zu Hause. Wenn Sie mit der Fachberatung Pflegefamilien kooperieren, profitieren Sie außerdem von einem großen Netzwerk aus Jugendämtern und Institutionen. Darüber hinaus machen wir vielfältige Gruppenangebote für Pflegeeltern und -kinder, regelmäßige Supervisionen sowie kostenlose Fachfortbildungen für Pflegeeltern.
Als großer erfahrener Träger in der Kinder- und Jugendhilfe bieten wir eine gute Vernetzung in der Region und haben viel Erfahrung im Umgang mit Behörden und Institutionen. Wir machen verschiedene Angebote zur stationären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen und verfügen über viele weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Im Fall der Kooperation mit der Fachberatung Pflegefamilien des Albert-Schweitzer-Familienwerks e.V. erhalten Sie pro Kind finanzielle Unterstützung, abhängig von Ihren eigenen Qualifikationen:
- mit pädagogischer Ausbildung etwa 1.250 € Erziehungsgeld steuerfrei,
- ohne pädagogische Ausbildung etwa 1.000 € Erziehungsgeld steuerfrei.
- Für das Kind erhalten Sie je nach Alter zwischen 550 € und 700 € für sogenannte materielle Aufwendungen sowie ein anteiliges Kindergeld.
Beim Jugendamt liegt die Zuständigkeit für den einzelnen Fall. Hier erhalten Sie Unterstützung in Form von Beratung und aktiver Hilfeplanung. Außerdem ist das Jugendamt für die finanzielle Unterstützung zuständig.
Mit der Volljährigkeit eines Pflegekindes endet formal auch das Pflegeverhältnis, welches aber durch das Jugendamt verlängert werden kann. Mit dem Erwachsensein kann auch der Übergang in ein möglichst eigenständiges Leben einhergehen, das unter Umständen noch von anderen Hilfen unterstützt wird.
Grundsätzlich ja. Jedoch sind unsere Pflegeverhältnisse auf eine langfristige Dauer ausgerichtet. Die Rückkehr zur leiblichen Familie ist darum in der Praxis eher selten.
Dies hängt von der Absprache mit dem zuständigen Jugendamt ab. Eltern haben grundsätzlich immer ein Recht auf Umgang. Ebenso haben Kinder das Recht auf Umgang mit ihren Eltern, sofern es keine gravierenden Gründe gibt, die dagegensprechen. In der Regel finden Treffen in einem Rhythmus von etwa vier bis acht Wochen statt.
Sofern nach wie vor der Bedarf nach Hilfe besteht und das Pflegekind es möchte, kann das Pflegeverhältnis auch über das 18. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden. Auch der Wechsel in eine andere Hilfeform wie betreutes Wohnen ist jederzeit möglich. Wenn es den Fähigkeiten des Kindes oder des Jugendlichen entspricht, ist auch ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung möglich.
Ja, denn als Pflegeeltern entscheiden Sie darüber, welches Kind Sie bei sich aufnehmen.
Grundsätzlich ja. Das ideale Alter Ihres Schützlings hängt jedoch auch von Ihrem eigenen Alter und Ihrer Lebenserfahrung ab. Bei Jugendlichen ist Ihre Aufgabe jedoch eher die Begleitung als eine Erziehung.
Ja, allerdings sind dies die wenigsten Fälle.
Ja, im Lauf des Auswahlverfahrens werden Ihre Wünsche berücksichtigt.
In der Regel ist es im Alter von null bis zu acht Jahren, in Ausnahmefällen aber auch darüber.
Gehen Sie aktiv ins gemeinsame Gespräch: Welche Wünsche und Befürchtungen haben Ihre leiblichen Kinder? Überlegen Sie gemeinsam, was schön werden könnte, aber besprechen Sie auch offen und ehrlich, was in der neuen Situation schwer werden könnte. Binden Sie Ihre eigenen Kinder von Anfang an mit ein: Nehmen Sie es mit zu den Kennenlernterminen und ermöglichen Sie ihnen, ganz praktisch und konstruktiv seinen Beitrag zu, etwa indem es Sie eigene Ideen einbringen lassen und das Zimmer des neuen Familienmitglieds mitgestalten lassen.
Die dafür benötigte Zeit ist ganz individuell und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, nicht zuletzt der Persönlichkeit des Kindes oder des Jugendlichen. Die Eingewöhnung lässt sich aber grob in drei Phasen unterteilen.
1. Integrationsphase Die erste Zeit ist geprägt von Anpassung. Das neue Umfeld und Bezugspersonen werden aufmerksam erkundet. Dabei ist das Kind bemüht, nicht anzuecken. Erst wenn das Kind sich sicherer fühlt und beginnt, Vertrauen zu fassen und die Beziehungen zu vertiefen, endet diese Phase.
2. Phase der Übertragung In dieser erfahrungsgemäß schwierigsten Phase für alle Beteiligten überträgt das Kind alte Erfahrungen sowie negative Erwartungen und damit verbundene Ängste auf die neue Familie. Dabei zeigt es zuvor erworbene Abwehrmechanismen und Verhaltensmuster. Jetzt besteht die größte Gefahr der Retraumatisierung. Doch ohne Vertrauen findet überhaupt erst gar keine Übertragung statt. Die Übertragung müssen Sie darum als positive Mitteilung verstehen: Das Kind möchte sich in Ihre Familie einfinden, kennt aber noch keine anderen Verhaltensweisen, um dies zu zeigen. Die Übertragungsphase endet, je eher Sie die darin enthaltene Nachricht an Sie verstehen und darauf eingehen. Denn dann kann der Aufbau einer echten Beziehung zu Ihnen beginnen.
3. Regressionsphase Nun beobachten Sie scheinbare Rückschritte in der persönlichen Entwicklung und Rückfälle auf frühere Entwicklungsstadien, denn Ihr Schützling vollzieht eine symbolische „Geburt“, wenn er „psychologisch“ zum Kind seines neuen Lebensumfelds wird.
Bei einem ersten unverbindlichen Kennenlernen stellen wir gemeinsam fest, ob die Chemie zwischen Ihnen stimmt. Der erste offizielle Kontakt folgt dann an einem neutralen Ort, zum Beispiel in der Bereitschaftspflege oder im Wohnheim. Hier bringen Sie Ihrem potenziellen Pflegekind eine Kleinigkeit mit, um einen Erstkontakt zu eröffnen, zeigen ihm Bilder vom Rest der Familie und von Ihrem Haus und kommen im besten Fall ins Gespräch, spielen gemeinsam oder gehen zusammen spazieren. Im nächsten Schritt besucht Sie das Kind das erste Mal in Ihrem Zuhause, um die andern Familienmitglieder, das neue Zuhause und dessen Umgebung kennenzulernen. Weitere Besuche am Wohnort des Kindes und am Wohnort der zukünftigen Pflegefamilie folgen – zunächst stunden-, dann tageweise und gegebenenfalls mit Übernachtungen. In dieser Phase ist es vor allem wichtig, Vertrautheit zu schaffen, Geborgenheit zu geben und Sicherheit zu vermitteln. Dies ermöglicht dem Kind den Abschied und erleichtert ihm den Neuanfang im neuen Zuhause. Nun ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt der Übersiedlung zu finden. Sich zu wenig Zeit in der Anbahnung zu nehmen, kann dazu führen, dass noch nicht genügend Nähe zwischen neuer Familie und dem Kind entstanden ist. Nehmen wir uns in der Anbahnung zu viel Zeit, glaubt das Kind unter Umständen nicht mehr daran, dass die Pflegeeltern es wirklich aufnehmen wollen.
Sind sich die Fachberatung und das zuständige Jugendamt einig über die Eignung der zukünftiger Pflegeeltern, schlagen diese ein Kind vor, das in die Familie passen könnte. Signalisieren die werdenden Pflegeeltern Interesse daran, das Kind aufzunehmen, beginnt der Prozess des Kennenlernens wie in der Antwort auf die folgende Frage beschrieben.
Das Durchlaufen unseres Bewerbungsverfahrens dauert etwa 5 Monate. Danach werden Sie bei uns als potenzielle Pflegeeltern geführt und müssen sich nur noch gedulden, bis die passende Aufnahmeanfrage eingeht. Alles zusammen dauert erfahrungsgemäß maximal ein Jahr.
Wenden Sie sich gerne direkt an Kerstin Scholz () und gemeinsam mit Ihnen gehen wir den Weg zur Pflegefamilie.
In der Fachberatung Pflegefamilien werden laut Konzeption bis zu zwei Kinder aufgenommen. Wenn Sie es wünschen, können Sie jedoch einen Antrag stellen und nach erneuter Prüfung kann auch eine Drittplatzbelegung möglich sein.
Im Gegensatz zu einem Kind in Pflege wird ein Kind im Fall der Adoption rechtlich das eigene Kind der aufnehmenden Eltern. Es gibt keine weiteren Kooperationspartner. Ein Pflegekind bleibt hingegen rechtlich gesehen immer das Kind der leiblichen Eltern. Das Jugendamt ist für die Betreuung zuständig (Fachaufsicht) und unter Umständen sind noch weitere Personen (Vormund, Ergänzungspfleger) für das Wohl des Kindes mitverantwortlich. Zudem besteht die dauerhafte Zusammenarbeit mit Behörden.
In den meisten Fällen vom Kleinstkind bis zum Grundschulalter, doch gibt es auch immer wieder Ausnahmen und Fälle, in denen Kinder bzw. Jugendliche deutlich älter sind. Wichtig ist, dass das Alter des Kindes in die eigene Familienstruktur passt.
Das Sorgerecht liegt weiterhin bei den Eltern oder dem sorgeberechtigten Elternteil. Können die leiblichen Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausüben, etwa aufgrund des Entzugs der elterlichen Sorge durch ein Gericht, wird das Sorgerecht einem Amtsvormund oder einem Ergänzungspfleger zugesprochen.
Die rechtliche Grundlage für ein Pflegeverhältnis sowie für die Arbeit unserer Fachberatung bildet §33,2 KJSG.
Ja. Sie müssen alle fünf Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Wie viel Zeit Sie tatsächlich im direkten Miteinander mit dem Kind verbringen, ist sehr unterschiedlich und hängt stark von der Entwicklung und dem Entwicklungsalter des Kindes ab. Gefühlt stehen Sie natürlich rund um die Uhr in der Verantwortung. Darum betonen wir auch, wie wichtig ein soziales Netzwerk sowie die Zusammenarbeit mit der Fachberatung sind. Denn kleine Auszeiten, in denen Sie die Verantwortung auch abgeben können, sind sehr wichtig für ein nachhaltig funktionierendes Zusammenleben.
So unterschiedlich Kinder sind, so verschieden gestaltet sich auch das Zusammenleben mit Ihnen. Aber so viel ist klar: Ihr Leben wird sich verändern. Es wird lebhafter und abwechslungsreicher werden – und manchmal auch anstrengender. Doch eines ist sicher: Sie können immer auf die Unterstützung der Fachberatung Pflegefamilien sowie auf unser starkes Netzwerk für Pflegeeltern zählen.
Zu Ihren wichtigsten Aufgaben zählen:
- die Begleitung des Pflegekindes in der persönlichen Entwicklung und bei den gesellschaftlichen Anforderungen wie Schule und Beruf,
- Netzwerkarbeit sowie Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Sorgeberechtigten
- sowie die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie bzw. wo dies nicht möglich ist, dem Thema familiärer Herkunft genügend Raum zu geben.
In Bezug auf Ihre persönliche Eignung ist es von Vorteil. Mit Blick auf die mögliche Aufnahme eines Pflegekindes muss jedoch auch Rücksicht auf die Situation von leiblichen Kindern genommen werden. Dies kann zu Einschränkungen bei dem Aufnahmeprofil des Pflegekindes führen.
Ja, für gleichgeschlechtliche Paare gelten natürlich dieselben Voraussetzungen wie für alle anderen.
Ja, neben den nötigen persönlichen Voraussetzungen sollten Sie allerdings zusätzlich die Fähigkeit und Möglichkeit haben, auf ein soziales Netzwerk zurückgreifen zu können, das Sie unterstützt.
Grundlegende Voraussetzungen sind Erfahrungen im Zusammenleben mit anderen Menschen, Empathie und Offenheit für kindliche Bedürfnisse. Ebenso sollten Sie tolerant gegenüber anderen Sichtweisen und offen für neue Erfahrungen sein. Denn das Leben als Pflegeeltern oder -elternteil erfordert immer wieder den Mut, etwas Neues auszuprobieren und die Fähigkeit, mit Ungewissheiten umzugehen. Da das Zusammenleben mit einem Kind aus einer anderen Familie manchmal sehr fordernd sein kann, sollten Sie zudem Durchhaltevermögen sowie die Bereitschaft zur Fortbildung mitbringen, beispielsweise im Fall von herausforderndem Verhalten. Zuletzt nutzen Ihnen, wie in vielen anderen Lebensbereichen, ein gewisses Reflexionsvermögen, die Fähigkeit sich selbst sowie andere zu hinterfragen und auch über sich selbst lachen zu können.
Es gibt viele gute Gründe, ein Kind aus einer anderen Familie bei sich aufzunehmen. Ein Leben mit Pflegekind bietet die einzigartige Möglichkeit, Ihr pädagogisches Interesse mit dem eigenen Familienleben zu vereinbaren. Das Zusammenleben in Ihrer Familie dient dabei sogar als praktisches Vorbild für das Leben in sozialen Strukturen. Ihr enges Pflegeverhältnis erlaubt dabei eine ganzheitliche Begleitung von wichtigen Entwicklungsprozessen des Kindes.
Darüber hinaus können Sie als Pflegeeltern ganz einfach für Kinder da sein, die Ihre Unterstützung brauchen, und finden eine erfüllende Aufgabe im Alltag mit Ihrem Pflegekind.
Infomaterial & Downloads für Pflegefamilien und Interessierte
Praxisbeispiel
Trauma-Märchen: Ein Fuchs sucht sein Zuhause
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Michael Tietze
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