Liebe Besucherinnnen und liebe Besucher,
bekanntlich hat der Gesetzgeber die Besuchsregelungen geändert, die wir ab dem 01. Dezember auch umsetzen:
- Es gilt ab sofort die 3-G-Regel. Wenn kein aktuelles negatives Testergebnis einer Teststation vorliegt, wird hier im Haus ein Covid19-Schnelltest vorgenommen.
- Ab sofort gilt eine FFP2-Maskenpflicht innerhalb der Einrichtung.
- Alle Besucher müssen sich spätestens am Vortag telefonisch anmelden.
Bleckede, 01. Dezember 2021
Uta Ohme, Einrichtungsleitung