Ambulante sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen
Nach Abstimmung mit der Jugendgerichtshilfe kann eine Weisung nach § 10 Jugendgerichtsgesetz im Jugendstrafverfahren ausgesprochen werden. Diese Weisung mit einer Dauer von 3 Monaten bis 12 Monaten ist die Grundlage für die nun folgende Einzelbetreuung und die Teilnahme an der sozialen Gruppenarbeit.
Mit den jungen Menschen wird zu Beginn der Weisung ein Förderplan erstellt und die Ziele der Betreuung darin festgelegt, das kann z.B. sein:
- Wohnungssuche bzw. –sicherung
- Organisation aller materiellen Ressourcen zum Leben
- Begleitung zu Ämtern
- Regelung der finanziellen Situation
- Unterstützung bei den familiären Konflikten
- Organisation von (Drogen-)Therapie
- Hilfe im sozial-emotionalen Bereich
Soziale Gruppenarbeit
Diese findet einmal wöchentlich von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Inhalte orientieren sich an den Interessen der jeweiligen Teilnehmer.
Mögliche Aktivitäten sind:
- Gesprächsgruppe zu verschiedenen Lebensfragen und auch zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten
- Freizeitgruppe in der unterschiedliche Freizeitaktivitäten gemeinsam ausprobiert werden
- Sport in der zur Verfügung stehenden Halle oder auch im Freien, gemeinsam mit Übungsleitern aus den Bereichen Ballsport und Kampfsport
- Schul- und Ausbildungsbezogene Aktivitäten zur Stabilisierung von Lernmotivation
Kontakt
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Jelena Bondarenko
Ilmenaustr. 11
21335 Lüneburg